Störfallverordnung

Anlagenbetreiber:
Agrarprodukte Ludwigshof eG
Ludwigshof 14, 07389 Ranis

Standort der Anlage: Rockendorf, Friedebacher Straße 42, 07387 Krölpa

Der Betriebsbereich unterliegt durch die Erweiterung 2019 den Vorschriften der Störfallverordnung. Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 StörfallV ist bei der zuständigen Behörde erfolgt.

Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Das Verfahren der Biogaserzeugung ist ein bekanntes Verfahren, um die in der Biomasse gespeicherte regenerative Energie nutzbar zu machen und somit fossile Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den in einem landwirtschaftlichen Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger im Sinne einer möglichst vollständigen Kreislaufwirtschaft zu veredeln.
Hierzu wird aus nachwachsenden Rohstoffen durch Vergärung unter Luftabschluss Biogas erzeugt, welches in BHKWs (Blockheizkraftwerk, Verbrennungsmotor) zu Strom und Wärme umgewandelt wird. Die vorhandenen Gasspeicher inkl. des Biogases im Überstand der Fermenter sowie der entleerten gasdichten Gärrestbehälter hat zu bestimmten Zeiten des Jahres (nach überwiegenden Absenkung des Flüssigkeitsstandes der gasdichten Gärrestbehälter) eine Kapazität von über 10 t, sodass die Anlage den Grundpflichten der Störfallverordnung unterliegt.

Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I
Das innerhalb der Anlage vorhandene Biogas ist im Anhang der 12. BImSchV wie folgt eingestuft:
• 1.2.2 – entzündbares Gas, hier Biogas als Zwischenprodukt der Strom- und Wärmeerzeugung, bildet in Mischung mit Luft (Sauerstoff) eine explosionsfähige Atmosphäre, im Normalzustand kommt es in der Anlage zu keiner Vermischung von Biogas und Luft, da die Anlagen gasdicht ausgeführt sind

Sollte in der Anlage ein Störfall auftreten, besteht dieser im schlimmsten Falle in einer nahezu drucklosen Explosion (Verpuffung) des Gaslagers. Dabei würde durch die Zerstörung der Folie des Gasspeichers sämtliches brennbares Biogas aufgebraucht. Da die nächste Wohnbebauung ca. 960 m südöstlich entfernt ist, sind Gefahren für die Bevölkerung nicht zu befürchten und eine gesonderte Warnung nicht erforderlich. Vorsorglich sollte eine Annäherung an den Standort vermieden werden.
Anweisungen der Polizei und der Feuerwehr sind Folge zu leisten

Eine Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 erfolgte am 10.01.2024 (Inbetriebnahmeüberwachung).
Ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können auf Anfrage beim

Landratsamt Saale-Orla-Kreis,
Fachdienst Umwelt,
Untere Immissionsschutzbehörde,
Tel. (03663) 488 846 eingeholt werden.

Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
zuständige Behörde:

Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimarplatz 4, 99423 Weimar